Die Multirente

Die Multi-Rente ist ein absoluter Leuchtturm im Rahmen der Funktionsinvalidität und bietet lebenslange Absicherung durch eine monatliche Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe. Sie ist die perfekte Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, sofern diese aufgrund des Gesundheitszustands, der zugehörigen Berufsgruppe oder fehlender Liquidität nicht bezahlbar ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dauer der Zahlung: Während die Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt eingestellt wird, leistet die Rente innerhalb der Multi-Rente lebenslang und erweitert damit die private Altersvorsorge.

In der Multi-Rente besteht außerdem kein Bereicherungsverbot. Das bedeutet, dass ein junger Mensch, der eine Rentenzahlung aus der Funktionsinvaliditätspolice bezieht, weiterhin die Möglichkeit hat z.B. im Rollstuhl zu arbeiten und ein Arbeitsentgelt zuzüglich zur Rentenzahlung zu erhalten. Es erfolgt kein Abzug.

6 Leistungsbereiche der Multi-Rente:
 
Invalidität durch Unfall
Führt ein Unfall zu einer Invalidität, wird die vereinbarte monatliche Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 % fällig.
Organschädigung
Bei dauerhaften irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit wird die vereinbarte Rente gezahlt.
Schwere Erkrankungen
Wird eine von neun schweren Erkrankungen (z.B. Krebs ab Stadium II oder fortgeschrittene Demenz) diagnostiziert, kommt es zur Zahlung der monatliche Rente.
Verlust von Grundfähigkeiten
Die vereinbarte monatliche Rente wird auch gezahlt bei Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. sprechen, hören, sehen) durch Unfall oder Krankheit, sobald der Verlust zu einer bestimmten Mindestpunktzahl führt.
Pflegebedürftigkeit
Wird die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit gem. den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen pflegebedürftig, wird die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

 

Kapitalsofortleistung
In der höchsten Tarifvariante enthalten: Auszahlung von jeweils 3 Monats-Renten im Leistungsfall und im Todesfall während der Rentenbezugszeit.
Im Kindertarif optional gegen Zuschlag: Im Leistungsfall und bei schweren OPs: 12 Monats-Renten / im Todesfall: 3 Monats-Renten. 

Sie möchten mehr Informationen oder ein persönliches Angebot? >>>