Bleiben Sie auch bei einem Umzug finanziell flexibel

Umziehen ist teuer: neue Möbel, Renovierung, vielleicht sogar eine neue Küche. Da kommt der zusätzliche Kostenfaktor Mietkaution oft äußerst ungelegen; vor allem, wenn die alte Kaution noch nicht ausgezahlt ist.

Eine Mietkautionsbürgschaft ist hier die Lösung: Für einen geringen Monatsbeitrag bürgt die Versicherung für Ihre Mietkaution und Sie haben das Geld zur Verfügung für den Umzug, oder wofür auch immer Sie es ausgeben wollen.

Vorteile für Sie als Mieter:

  • Sie sparen sich die Kaution in bar oder als Sparbuch
  • Die alte Kaution ist noch nicht zurückgezahlt? Das Problem der Doppelbelastung entfällt
  • Es gibt keine feste Vertragslaufzeit und die Bürgschaft können Sie täglich kündigen
  • Auch Ihre bestehende Kaution oder das Sparbuch können Sie durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen
  • Keine weiteren Gebühren oder Beiträge, etwa für Verwaltung oder Kontoführung fallen an
  • Aus der neuen Wohnung wird doch nichts? Kein Problem, denn die Bürgschaft können Sie im ersten Monat beitragsfrei zurückgeben.

Vorteile für den Vermieter

  • Die Rechtssicherheit ist genauso gegeben wie bei einer Barkaution
  • Ihr Vermieter muss keine Gebühren bezahlen
  • Sollte es zu einem Schaden kommen, haben Vermieter schnell und einfach Zugriff auf die Mietkaution
  • Der Verwaltungsaufwand ist sehr viel kleiner als bei einem Kautionskonto
  • Das Abwohnen der Kaution durch den Mieter ist nicht mehr möglich
  • Die Schadenmeldung kann einfach digital geschehen

So funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder als Sparbuch, und zwar sowohl für neue als auch für bestehende Mietverträge. Die Versicherung bürgt für die Mietsicherheit bis zur Höhe der Kautionssumme, wenn der Mieter den Vorgaben aus dem Mietvertrag nicht gerecht wird. Der Mieter zahlt im Schadenfall die Summe an die Versicherung zurück.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Mietkautionsbürgschaft und Mietaval oder einer Mietkautionsversicherung?

Da es sich bei Aval um den Sammelbegriff für Bürgschaften und Garantien handelt, ist mit Mietaval normalerweise eine Mietkautionsbürgschaft gemeint. Viele verwenden den Begriff der Mietkautionsversicherung synonym zur Mietkautionsbürgschaft, was jedoch de facto nicht korrekt ist: Stellt eine Versicherung eine Bürgschaft aus, ist der erste Schritt der Abschluss eines Kautionsversicherungsvertrags. Dieser Vertrag ist die Grundlage dafür, dass die Versicherung die Bürgschaft ausstellt. Jedoch ist in den meisten Fällen eine Mietkautionsbürgschaft gemeint, wenn man von einer Mietkautionsversicherung oder auch Kautionsversicherung spricht.

 

Welche Mietsicherheit ist üblich?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt: Sie darf bis zu drei Monats-Kaltmieten betragen, also dreimal die Miete der Wohnung ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser usw.

Grundsätzlich dürfen Vermieter von den Mietern frei eine Variante für die Mietsicherheit einfordern, die im Mietvertrag fest vereinbart sein muss. Dabei haben Vermieter die Wahl zwischen einer Barkaution, das Hinterlegen von einem Sparbuch oder einer Mietkautionsbürgschaft. Die Bürgschaft bietet die Möglichkeit, dass der Vermieter keinen Verwaltungsaufwand hat und der Mieter nicht der hohen finanziellen Belastung einer Barkaution ausgesetzt ist.

 

Wofür darf der Vermieter die gezahlte Mietsicherheit verwenden?

Die Mietkaution ist die Sicherheit für den Vermieter, die dieser erst nach Ende des Mietvertrags verwenden darf, falls der Mieter mit der Miete in Rückstand gerät, Nachzahlungen durch die Nebenkostenabrechnung anstehen oder falls Reparaturkosten für Schäden entstehen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Vermieters.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und bleiben Sie auch bei einem Umzug finanziell flexibel

 

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