Was ist eine Hausratversicherung und welcher Versicherungsschutz wird geboten?
In Ihrem Haushalt können durch eine Vielzahl von Gefahren erhebliche Schäden entstehen, beispielsweise durch einen Wasserschaden, Einbruch oder aufgrund eines Zimmerbrands. Um den finanziellen Aufwand abzudecken, können Sie sich mit einer privaten Hausratversicherung schützen. Je nach Wohnfläche und Tarif variiert die zugrundeliegende Versicherungssumme. Versicherbar ist der gesamte Hausrat gegen Schäden und Kosten durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung und Aufprall eines Luftfahrzeuges inklusive dessen Teile und Ladung, Leitungswasser durch Rohrbruch; Frost sowie Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat, Elementargefahren und Unbenannte Gefahren, beispielsweise Überschallknall oder Rauch und Ruß (Definition der unbenannten Gefahren siehe Verbraucherinformationen), Aufräumen, Bewegung und Schutz versicherter Sachen, Hotelaufenthalt, Transport und Lagerung, Schlossänderung und Bewachung sowie Rückreisekosten, Fahrraddiebstahl, Vandalismus und Sengschäden sowie provisorische Maßnahmen und Reparatur.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Ferner sind je nach Tarif mitversichert:
Bargeld und Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, etc. und Kleintiere wie Hunde, Katzen und Vögel sowie versicherte Sachen weltweit über die Außenversicherung
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder, Kinderwagen, berufliche oder gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (nicht Handelsware)
Kosten für die Abwendung, Minderung und Ermittlung des Schadens sowie für die neue Wohnung im Falle eines Umzuges (festgelegter Zeitraum)
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall- / Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Antennenanlagen und Markisen, Gartenmöbel und Gartengeräte, serienmäßig produzierte Anbaumöbel- und Küchen.
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Leistungsbeispiele:
Brand- und Überspannungsschaden
Ihr Heimkinosystem entzündet sich. Das Feuer greift schnell um sich und Teile des Wohnzimmers brennen ab. Neben dem Brandschaden kommt es auch zu einer Rauch- und Rußentwicklung. Weitere Möbelstücke wurden durch die Löscharbeiten der Feuerwehr durchnässt. Ihre Hausratversicherung ersetzt den Schaden, inklusive Folgeschaden durch den Feuerwehreinsatz. Es tobt ein schweres Gewitter über Ihrer Heimatstadt. Ein im Nachbarhaus einschlagender Blitz zerstört durch Überspannung den Fernseher von Ihnen. Da Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, wird der verursachte Überspannungsschaden ersetzt.
Sturm- und Hagelschaden
Hagel zerschlägt ein Dachfenster Ihres Einfamilienhauses. Da ein Schlafzimmer direkt unter dem Dach liegt, werden diverse Möbelstücke durch den Hagel beschädigt. Die Einrichtung wird von Ihrer Hausratversicherung ersetzt, für das defekte Dachfenster (fest mit dem Gebäude verbunden) leistet die Wohngebäudeversicherung Ersatz.
Leitungswasserschaden
Sie laden Ihre Waschmaschine voll. Nachdem Sie diese gestartet und es sich vor dem Fernseher bequem gemacht haben, reißt der Schlauch der Waschmaschine und das Wasser fließt durch die ganze Wohnung. Der Schaden, den das austretende Wasser an Ihrem Hausrat verursacht, ist über Ihre Hausratversicherung abgedeckt.
Elementarschaden Durch einen Starkregen tritt der Bachlauf neben Ihrem Grundstück über die Ufer. Es dringt Wasser in den Keller des Einfamilienhauses ein und beschädigt dort einige eingelagerte Möbel. Zum Glück beinhaltet Ihre Hausratversicherung Elementarschäden.
Einbruchdiebstahl
Sie kommen eines Abends nach Hause und stellen fest, dass Ihre Wohnungstür aufgebrochen wurde. Die Diebe haben Ihren Laptop und den Fernseher aus der Wohnung mitgenommen. Im Rahmen des Einbruchs wurden weitere Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigt. Ein Austausch der gesamten Wohnungstür ist erforderlich, die entwendeten Gegenstände müssen ersetzt werden.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind beispielsweise Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge aller Art sowie deren Zubehör und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung sowie Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie. Hausratgegenstände in Räumen, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, fallen nicht unter den definierten Versicherungsort und sind daher ausgeschlossen.
Produktübergreifende Absicherungen und mögliche Erweiterungen:
Neben dem in der Hausratversicherung optional wählbaren Fahrraddiebstahl kann ein weitergehender Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Mit einer Fahrradvollkaskoversicherung sichern Sie Ihr Fahrrad und dessen Teile gegen Diebstahl, Verlust durch Raub oder Einbruchdiebstahl, Teildiebstahl und Reparaturen (beispielsweise infolge von Vandalismus) ab.
Mobiliarverglasung
In Ihrer Wohnung befinden sich zahlreiche Scheiben, Platten (beispielsweise Cerankochfeld) und Spiegel aus Glas. Eine Absicherung gegen Zerbrechen dieser Gegenstände ist möglich.
Unterversicherung beim Hausrat vermeiden
Mit der Hausratversicherung beschäftigen sich viele Versicherte meist nur zum Zeitpunkt ihres Ein- oder Umzuges. Der dabei ermittelte Wert des Hausrates (Summenmodell) bzw. eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (Flächenmodell) bildet die Grundlage für die Höhe der Versicherungssumme. Danach verschwindet die Police im Ordner und aus dem Bewusstsein. Kommt es dann im Laufe der Jahre zum Schadenfall, kann man nur hoffen, dass die einst vereinbarte Versicherungssumme für eine Neuwertbeschaffung noch ausreicht.
Inflation beeinflusst Wiederbeschaffungskosten
Denn gerade bei einem Einzug ist die Einrichtung noch nicht vollständig. Stattdessen wird sie nach und nach aufgebaut und steigert so den Wert des Hausrats. Übersteigt dieser dann die ursprüngliche Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung und das Risiko im Schadenfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Zusätzlich verstärkt die aktuell hohe Inflation dieses Risiko, da sie die Kosten einer Wiederbeschaffung erhöht. Selbst wenn sich die Einrichtung im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht großartig verändert hat, so sind die Kosten für eine Wiederbeschaffung (bei der Hausratversicherung zum Neuwert) in der Regel gestiegen.
Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Versicherungssumme im Vertrag noch die Einrichtung und auch die Preisentwicklung durch Inflation ausreichend abdeckt. Die Überprüfung ist auch bei einer Wohngebäudeversicherung empfehlenswert.
Welche Folgen hat eine Unterversicherung?
Übersteigt der tatsächliche Wert des Hausrats oder des Wohngebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung. Der Versicherer kommt dann nur anteilig für den Schaden auf, selbst wenn dieser die gesamte Versicherungssumme gar nicht übersteigt.
Ein Beispiel: Die Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. Der tatsächliche Wert des Hausrats liegt jedoch bei 100.000 Euro. Es besteht also eine Untersicherung von 50 Prozent. Im Schadenfall zahlt der Versicherer daher auch nur jeweils die Hälfte des Schadens. Liegt ein Schaden von 5.000 Euro vor, so wäre er durch die Versicherungssumme (50.000 Euro) eigentlich komplett abgedeckt. Durch die festgestellte Unterversicherung leistet der Versicherer jedoch nur anteilig, im Beispiel nur 50 Prozent des Schadens – also 2.500 Euro.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Verträge sollten auf einen eventuellen Verzicht auf Unterversicherung seitens des Versicherers geprüft werden. Besteht dieser, so erhält der Versicherte – trotz Unterversicherung – den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Im genannten Beispiel also die vollen 5.000 Euro.
Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert?
Beim Summenmodell müsste der Wert aller Gegenstände addiert werden. Das ist sehr aufwendig. Daher hat sich das Flächenmodell etabliert, bei dem pro Quadratmeter Wohnfläche ein Pauschalbetrag abgesichert wird. Hier empfiehlt sich eine Summe zwischen 650 und 750 Euro je Quadratmeter.