Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und welcher Versicherungsschutz wird geboten?

Bei einem Bauvorhaben obliegt Ihnen als Bauherr die Verkehrssicherungspflicht, folglich tragen Sie für eventuelle Schadenfälle die Verantwortung, auch wenn Sie eine Baufirma beauftragen. Nicht nur innerhalb einer Baustelle liegen zahlreiche Gefahrenquellen, wie beispielsweise Gruben und Baumaterial. Bereits vom ersten Spatenstich an können Personen- oder Sach- oder Vermögensschäden entstehen. In Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer festgelegten Bausumme mitversichert - sofern dieser Wert nicht ausreichend ist, benötigen Sie eine separate Absicherung. Versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Bauherr (für das Bauvorhaben, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung zu vereinbarten Teilen an einen Dritten vergeben sind) sowie Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. 

Baugrube: Bei Aushebung der Baugrube für Ihr zu errichtendes Einfamilienhaus wird zu großflächig und tief gegraben. Ein angrenzendes Gebäude ist hierdurch einsturzgefährdet und kann vorübergehend nicht bewohnt werden. Aufwendige Korrekturarbeiten sind notwendig um die Stabilität wiederherzustellen. Darüber hinaus wird Ihnen die Hotelrechnung für den zwischenzeitlichen Aufenthalt in Rechnung gestellt. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für die entstandenen Kosten auf. Stromleitung: Für die nächsten Wochen wurde durch die Medien starker Regen angekündigt. Um Ihre Hausanschlüsse kurzfristig vor Beginn der Regentage verlegen zu können, beschaffen Sie sich einen kleinen Bagger und durchtrennen in der Eile versehentlich Leitungen der örtlichen Stromversorgung.

Verletzung: Durch zwischengelagerte Baurohstoffe stürzt ein Passant auf dem Gehweg und erleidet einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Als verantwortlicher Bauherr haften Sie für die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle. Aufwandskosten, Behandlungskosten und Verdienstausfall des Geschädigten werden durch den Anwalt geltend gemacht. Für die unerwartete finanzielle Belastung springt Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung ein.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen (außer Flugmodelle, sowie unbemannte Ballone und Drachen) oder Ereignisse, die vorsätzlich verursacht worden sind. Des Weiteren stellen Schadenfälle durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder aus strafrechtlichen Belangen einen Ausschluss dar.