Was ist eine Bauleistungsversicherung und welcher Versicherungsschutz wird geboten?

 

Als Bauherr veranlassen und beauftragen Sie je nach Bauvorhaben Handwerker, Architekten oder Bauunternehmer. Sie tragen die Verantwortung in verschiedensten Bereichen. Unabhängig davon, ob es um eine Beschädigung an der Bausubstanz, dem Baumaterial oder Diebstahl handelt, die Absicherung in Form einer Bauleistungsversicherung ist empfehlenswert, damit der geschmiedete Finanzierungsplan eingehalten werden kann. Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für Ihren Neu- oder Umbau und die zugehörigen Außenanlagen für einen festgelegten Zeitraum. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen.

Zusätzlich sind versicherbar: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion; Anprall eines Luftfahrzeuges, Verluste durch Diebstahl an Gebäudebestandteilen, Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen, Bestandteile mit hohem Kunstwert, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe (Hilfsmittel zum Bau eines Gebäudes), Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, Erdwärmeanlagen, Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und Elektroanlagen, Schäden durch Gewässer und Grundwasser, auch ungewöhnliches und außergewöhnliches Hochwasser, Baugrund und Bodenmassen (sofern nicht in einer Lieferung enthalten)

Leistungsbeispiele:

Vandalismus und Diebstahl - Unbekannte Täter besprühten bei Nacht 6 Doppelhaushälften mit schwarzer Farbe, drangen in den verschlossenen Heizungsraum ein und demontierten 11 Radiatoren. Die Schadenhöhe beträgt aufgrund der Reinigungs-, Material- und Reparaturkosten über 34.000 EUR.

Wolkenbruch - Durch einen sehr starken Platzregen wurden die Erdgeschoss- und Kellerräume ca. 0,5 m unter Wasser gesetzt. Hierdurch wurden Heizungs- und Klimazentrale, abgehängte Decken, frisch angebrachter Putz und schwimmend verlegter Estrich beschädigt. Der Kostenvoranschlag für Aufräumung, Entsorgung der Baustoffe und Wiederherstellung beläuft sich auf knapp 61.800€

Sturm -  Infolge eines außergewöhnlich starken Sturmes wurden Lichtkuppeln aus der Halterung gerissen. Die scharfkantigen Metallteile der Lichtkuppeln schlugen zusätzlich Löcher in die Dachhaut, folglich beschädigte eindringendes Regenwasser die Hauswände. Die voraussichtliche Schadenhöhe beträgt 14.500 EUR und ist unter anderem durch aufwendige Trocknungsarbeiten zu begründen.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind beispielsweise Wechseldatenträger und bewegliche Einrichtungsgegenstände, Maschinen für Produktionszwecke und Baugeräte inklusive Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkzeuge (auch Vermessungs-, Funk- und Prüfgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen) sowie Gerüste, Vorbaugeräte, Baubüros / und -container sowie Fahrzeuge und Gerätewagen, Akten, Zeichnungen und Pläne, Gartenanlagen und Pflanzen, Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen, Verluste von versicherten Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind und Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen. Weitere Ausschlüsse stellen Schäden durch normale Witterungseinflüsse und Wasserführung sowie Schäden durch beanstandete oder vorschriftswidrig nicht geprüfte Baustoffe dar. 

Produktübergreifende Absicherungen und mögliche Erweiterungen Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung ist während der Bauphase meist kostenlos und kann in eine vollwertige Gebäudeversicherung umgewandelt werden. Diese Absicherung wurde speziell für Sie als Bauherr konzipiert und bietet Versicherungsschutz während der Bauphase. Ihr Rohbau wird gegen das finanzielle Risiko aufgrund Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion geschützt. Erweiterbare Risiken sind je nach Tarif beispielsweise Altbauten, der Nachhaftungszeitraum für 6 bzw. 12 Monate, die Erhöhung der beitragsfrei mitversicherten Kosten für besondere Risikoverhältnisse und Baumaßnahmen, sowie eine Erhöhung der Versicherungssummen auf erstes Risiko. Weiterhin kann Bauen in eigener Regie mit oder ohne Einsatz von eigenen oder geliehenen Arbeitsmaschinen oder die eigene Ausführung der Planung und Bauleitung eingeschlossen werden.